Die Einführung des neuen Maklerrechts am 23.12.2020 hat gerade in Norddeutschland für Verkäufer und Käufer viele Veränderungen mit sich gebracht. In anderen Bundesländern war es schon immer üblich, dass die Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wurde.
Seit Einführung des neuen Maklerrechts gilt in ganz Deutschland für Immobiliengeschäfte durch Privatpersonen das Bestellerprinzip. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn sich Käufer und Verkäufer darauf einigen, dass die Maklercourtage hälftig geteilt wird. Der Makler muss dann die Zustimmung des Käufers für diese Regelung einholen, damit er beim Abschluss bezahlt wird. Als Käufer müssen Sie dieser Regelung allerdings nicht zustimmen, dann gilt, dass der Verkäufer die Maklercourtage allein trägt oder der Makler sogar gar nicht bezahlt wird. Bei sehr guten Lagen oder außergewöhnlichen Vorteilen für den Käufer (Ausstattung, Preis) wird es sicherlich Kaufmitbewerber geben, die einer solchen Regelung zustimmen. Für die Mehrzahl der angebotenen Immobilien wird sich dieser Wunsch des Verkäufers nicht realisieren lassen.
Viele Eigentümer verzichten darauf einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen, da sie von der guten Marktlage maximal profitieren wollen. Viele denken: „So schwer ist der Immobilienverkauf nun auch nicht, schließlich handle ich regelmäßig bei eBay.“
Wenn sie gut verhandeln können, ist es jetzt leicht für Sie mit Geduld und Beharrlichkeit ein schönes Schnäppchen an Land zu ziehen. Falls Sie über kein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick verfügen und Ihnen die Praxis fehlt, so hätten wir einen Tipp für Sie, wo Sie diese Fähigkeiten preiswert einkaufen können.
Wir verhandeln ausschließlich auf einer Seite vom Tisch. Wenn Sie uns mit dem Einkauf einer Immobilie beauftragen, so können Sie sich zu 100 % darauf verlassen, dass wir ausschließlich in Ihrem Sinne verhandeln und alles versuchen werden, um den für Sie günstigsten Abschluss zu erreichen.
In allen Fällen, in denen der Makler vom Verkäufer beauftragt wird (egal ob er vom Verkäufer, vom Käufer oder von beiden bezahlt wird), hat der Makler großes Interesse, so teuer wie möglich zu verkaufen, weil er entsprechend profitiert. Aus diesem Grund lassen wir uns nicht von beiden Vertragsparteien bezahlen, denn es ist unmöglichen, beiden Vertragsparteien und den individuellen Zielen gerecht zu werden, da sich die Interessen widersprechen. Diese Erkenntnis war auch der Anlass für die Politik, das Maklerrecht für ganz Deutschland einheitlich neu zu regeln und diesen Interessenkonflikt des Maklers aufzulösen. Deshalb vertreten wir zukünftig nur noch eine Seite - entweder den Verkäufer oder den Käufer.
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