Maria Wetzel Immobilien (mwi.Hamburg)
Mit unserem Angebot bieten wir Ihnen den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, beziehungsweise den Kauf oder die Anmietung eines Objekts in Verbindung mit unseren Dienstleistungen als Immobilienmakler gemäß § 34c Gewerbeordnung (GeWo) an. Wir können keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine angebotene Immobilie im Augenblick des Zuganges der Offerte bei Ihnen noch verfügbar ist. Der Inhalt jedes Angebots (Immobilien-Exposé) ist für den jeweiligen Empfänger bestimmt und unterliegt der Vertraulichkeit. Ohne unser Einverständnis dürfen Sie weder das Angebot noch Details an Dritte weitergeben. Verstößen Sie gegen die vereinbarte Vertraulichkeit und schließt ein informierter Dritter einen Miet- oder Kauf-Vertrag mit dem Eigentümer, der durch die Weitergabe unserer Informationen entstanden ist, ohne dass gleichzeitig ein Dienstleistungsvertrag mit uns geschlossen wird, so schulden Sie als Empfänger ebenso unsere Provision, als ob Sie den Vertrag selbst abgeschlossen hätten. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von unserem Angebot Gebrauch machen, zum Beispiel, wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.
Ist Ihnen das angebotene Objekt bereits von anderer Seite angeboten worden, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) spätestens am
dritten Tag nach Kenntnisnahme unseres Angebots schriftlich, mitzuteilen. Ihre Nachricht muss die Angabe der Informationsquelle enthalten. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennen Sie
unseren Nachweis verbindlich an. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen
ist, Mitursächlichkeit genügt.
Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer - soweit in den einzelnen Exposés keine anderslautenden Regelungen getroffen werden - 3,125% des
Kaufpreises inkl. der zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung geltenden gesetzlichen MwSt. vom Käufer an uns zu zahlen.
Bei der Vermittlung von Wohnräumen werden zwei Grundmieten (Nettokalt) zuzüglich der zum Zeitpunkt des Mietbeginns geltenden gesetzlichen MwSt. als Provision
berechnet. Die Provision ist vom Auftraggeber (in der Regel der Vermieter, bei aktiven Suchaufträgen vom Mieter) bei Vertragsabschluss an uns zu entrichten.
Bei Vermittlungen von möblierten, zeitlich begrenzten Mietverträgen richtet sich die vom Vermieter zu zahlende Provision nach der Mietdauer. Bei einer Anmietung bis zu 6
Monate beträgt die Provision eine halbe Nettomiete zuzüglich der gesetzlichen MwSt., bei einer Anmietung ab 7 Monate beträgt die Provision eine Nettomiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Übersteigt die Befristung der Mietdauer 12 Monate so beträgt die Provision zwei Nettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gewerbevermietung: Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfänger dieses Angebotes
eine Provision in Höhe von drei Nettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn dieser über eine Tochter-
bzw. Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.
Die angegebene Provision/Courtage wird fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, auch wenn mwi.Hamburg beim Vertragsabschluss nicht mitwirken
sollte. Wir sind grundsätzlich am Vertragsabschluss (Entwurf, Ausfertigung) zu beteiligen.
Unser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B.
Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer
Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Verhandlungen mit mwi.Hamburg - und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die
Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitig gewünschte Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet mwi.Hamburg nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel
oder anderen Gründen für ein Nichtzustandekommen eines angestrebten Vertrages ergeben. mwi.Hamburg haftet nicht für Irrtümer die sich auf Objektdaten beziehen. Für unrichtige Angaben haften wir nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch mwi.Hamburg.
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Für die Abwicklung des
Vertrages gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen
nicht.
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